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BVerwG, 10.03.2005 - 5 B 66.04 (5 PKH 40.04) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bekenntnis zum ukrainischen Volkstum durch Angabe "Ukrainer" im Passantrag - Revisionsrechtliche Angreifbarkeit der gerichtlichen Sachverhaltswürdigung - Nachträgliche Eintragung von Familienangehörigen in den Aufnahmebescheid - Auslegung des Eintrags als Antrag auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Köln - 24 K 1454/98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2004 - 2 A 4321/01
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2004 - 2 A 4321/01
- BVerwG, 10.03.2005 - 5 B 66.04 (5 PKH 40.04)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00
Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 5 B 66.04
Diese Frage ist, was das Rechtsgrundsätzliche betrifft u.a. durch das Urteil des Senats vom 12. April 2001 - BVerwG 5 C 19.00 - (Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 4 = DVBl 2001, 1527) dahingehend geklärt, dass die volksdeutsche Bezugsperson bei Einbeziehung des Abkömmlings in den Aufnahmebescheid noch ihren Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten haben muss, diese also nicht unter Aufgabe ihres Wohnsitzes verlassen haben darf. - BVerwG, 12.07.2001 - 5 C 32.00
Vertriebenenrecht - Aufnahmeverfahren; Verlassen der Aussiedlungsgebiete im Wege …
Auszug aus BVerwG, 10.03.2005 - 5 B 66.04
Zum Aufnahmeverfahren nach §§ 26 ff. BVFG n.F. hat der Senat dagegen bereits durch Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 5 C 32.00 - (Buchholz 412.3 § 8 BVFG Nr. 1 = NVwZ-RR 2002, 388) entschieden, dass das Gesetz das bloße namentliche Benennen weiterer Familienangehöriger im Sinne des § 8 Abs. 2 BVFG nicht als Aufnahme im Sinne des Aufnahmeverfahrens genügen lässt.